Innerhalb einer Klinik können mehrere Systeme genutzt werden. Alle aktiven Ärztinnen und Ärzte einer Klinik (Chirurgen und Anästhesisten) müssen jedoch pro Versicherung ein einheitliches Modell wählen (z. B. VVG+ für Helsana und ABM für CSS).
Zur Deckung der Kosten für die Aufrechterhaltung und Ausgestaltung des Tarifs wird für die Nutzung von VVG+ im Jahr 2025 ein Abzug von 0,7% des in Rechnung gestellten Honorarvolumens für Mitglieder der Vereinigung VVG+ und 1% für alle anderen erhoben. (Vorzugstarif für Ärztinnen und Ärzte, die in einer Einrichtung tätig sind, die Mitglied von SwissMedical Network ist).